Gemäß DIN EN 12605 entsprechen die früher gängigen Großfedern seit dem Jahr 2000 nicht mehr den neuen Sicherheitsbestimmungen und dürfen daher nicht mehr verbaut werden.
Die Gründe für das Verbot von Großfedern liegen insbesondere darin:
- Eine gebrochene Großfeder kann zu einem gewaltigen Geschoss werden,
wodurch es zu Gefährdungen von Personen und zu Sachschäden kommen kann.
- In Zwischenräumen von gespannten Großfedern können Finger eingeklemmt werden.
Wir empfehlen daher jedes Tor mit Großfedern auf Kleinfedern umzurüsten!
Denken Sie an Ihre Sicherheit!